Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Holzkohlengrill
13.08.2009, 11:18 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.08.2009 11:23 von Sunshine.)
Beitrag: #11
RE: Holzkohlengrill
"Ich für meinen Teil halte mich an die bei Vertragsunterzeichnung erhaltene,"

Ja du hälst dich daran und viele andere auch! Aber es gibt leider auch Ausnahmen!

"denn so einfach kann die Hausordnung nicht geändert werden."

Weil du sagst die Hausordnung kann nicht geändert werden für was gibt es dann die Zusatzaushänge im Stiegenhaus? Gelten die dann nicht als Teil der Hausordnung oder wie?

Wir mussten uns z.B. zu den Aushängen (Zusätze zur Hausordnung) im Stiegenhaus anhören das sind "Wischiwaschi Zetteln und die kann jeder schreiben und somit muss ich mich nicht daran halten"!

So und für was werden die dann geschrieben?

"Jeder Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag"
Zitieren
13.08.2009, 19:45
Beitrag: #12
RE: Holzkohlengrill
Naja, nachträgliche Änderung ist nur möglich wenn alle Mieter zustimmen. Im Endeffekt muss bei Streitigkeiten eben immer ein Gericht entscheiden. Mehr zum Thema Hausordnung Gästen werden keine Links angezeigt. Registrieren Sie sich HIER um Links sehen zu können..

- Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben. -
Albert Einstein
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum Wohnpark Erzherzog Carl | Nach oben | Zum Inhalt | Mobile Version | RSS-Synchronisation | Impressum